Projektförderung aus dem Ausgleichsfonds auf Grundlage der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) – Die gsub unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bei der Umsetzung von Projekten, die aus dem Ausgleichsfonds (AGF) gefördert werden. Die gsub bewilligt in Abstimmung mit dem BMAS Projektanträge und begleitet diese administrativ während der Umsetzungsphase.
Der Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben ist eine zweckgebundene Vermögensmasse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Er wird vom BMAS verwaltet. Grundlage für Verwendung und Vergabeverfahren sind die §§ 35 bis 44 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV). Zu Förderanträgen nimmt der beim BMAS gebildete Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen Stellung und spricht Empfehlungen aus.
Gefördert werden nach § 41 Absatz 1 Nr. 4 bis 6 SchwbAV insbesondere Vorhaben mit überregionaler Bedeutung, deren Ergebnisse bundesweit übertragbar sind. Dazu zählen:
Gefördert werden einzelne, zeitlich und inhaltlich abgrenzbare Projekte.
Die gsub begleitet keine Erstanträge mehr. Zuständig ist die Fachstelle für Fördermittel des Bundes – Fachbereich Bund der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Informationen erhalten Interessierte per E-Mail unter ausgleichsfonds@kbs.de oder telefonisch unter 03571 47602-91.
Sie erreichen uns telefonisch mittwochs von 09–12 Uhr sowie donnerstags von 14–17 Uhr.
Hotline: 030 544 533 729
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
