NAP – Förderung aus dem Nationalen Aktionsplan 2.0 zur UN-BRK

Der Nationale Aktionsplan (NAP) 2.0 setzt Impulse für mehr Teilhabe und Barrierefreiheit. Gefördert werden innovative, zeitlich befristete Vorhaben, die neue Wege der Inklusion erproben und einen Beitrag zur Gesamtstrategie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) leisten.

PROJEKTZEITRAUM 01.2015–12.2027
Thema Soziale Innovation & Inklusion

Die Projektförderung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans (NAP) 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zielt darauf ab, innovative Impulse für mehr Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu setzen. Grundlage ist ein Haushaltstitel des BMAS, aus dem gezielt zeitlich befristete Modellvorhaben gefördert werden.

Gefördert werden innovative, zeitlich befristete Projekte mit überregionaler Bedeutung, die die Umsetzung der UN-BRK voranbringen. Die Förderung erfolgt als Projektförderung nach Maßgabe der Bundeshaushaltsordnung.

Inhaltlich orientieren sich die Vorhaben am NAP 2.0 und stärken Inklusion in zentralen Bereichen wie Arbeit, Bildung, Wohnen und Teilhabe. Querschnittsthemen wie Barrierefreiheit und Diskriminierung sind zu berücksichtigen.

Die gsub begleitet keine Erstanträge mehr. Zuständig ist die Fachstelle für Fördermittel des Bundes – Fachbereich Bund der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Informationen erhalten Interessierte per E-Mail unter nap@kbs.de.

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Sie erreichen uns telefonisch mittwochs von 09–12 Uhr sowie donnerstags von 14–17 Uhr.
Hotline: 030 544 533 720

Projektleiterin: Patricia Weber
NAP@gsub.de

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