Der Partizipationsfonds des Bundes stärkt die Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen an politischen Entscheidungsprozessen auf Bundesebene. Gefördert werden insbesondere Selbstvertretungsorganisationen, die ihre Interessen aktiv einbringen und weiterentwickeln. Ziel ist es, gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen, Kompetenzen auszubauen und Strukturen nachhaltig zu stärken.
Der Partizipationsfonds des Bundes unterstützt die aktive Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen an politischen Entscheidungsprozessen auf Bundesebene. Grundlage ist § 19 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie die entsprechende Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Gefördert werden insbesondere Selbstvertretungsorganisationen, in denen Menschen mit Behinderungen ihre Interessen eigenständig vertreten. Ziel ist es, die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe zu verbessern und die Beteiligung an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten nachhaltig zu stärken.
Im Mittelpunkt der Förderung stehen Maßnahmen zum Kompetenzaufbau, zur Organisationsentwicklung und zur Nachwuchsförderung. Auch notwendige Unterstützungsleistungen, etwa Assistenz oder behinderungsspezifische Bedarfe, können einbezogen werden.
Die gsub begleitet keine Erstanträge mehr. Zuständig ist die Fachstelle für Fördermittel des Bundes – Fachbereich Bund der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Informationen erhalten Interessierte per E-Mail unter partizipationsfonds@kbs.de.
Sie erreichen uns telefonisch mittwochs von 09–12 Uhr sowie donnerstags von 14–17 Uhr.
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Projektleiterin: Patricia Weber
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